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Update 30.03.2020

Liebe Eltern,

ich hoffe, Sie und Ihre Familien sind alle gesund.

Ich hoffe ebenfalls, dass sich die Lernsituation zu Hause in den familiären Alltag einbauen lässt und dass Ihre Kinder gut und sinnvoll beschäftigt sind. Die Form der Aufgabenübermittlung hat sehr gut geklappt, doch wissen wir natürlich, dass das nur eine begrenzte Zeit gut funktionieren kann. Wir basteln derzeit an weiteren Möglichkeiten und hoffen, das zeitnah auf den Weg zu bringen.

Es gibt Neuigkeiten über die Betreuungszeiten in den Osterferien:

Ab dem 4. April 2020 bis zum 19. April 2020 steht eine erweiterte Notbetreuung zudem auch samstags und sonntags sowie an den Feiertagen von 8.00-14.30 Uhr zur Verfügung.

Die erweiterte Notbetreuung an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ist beschränkt auf die Personengruppen der Kranken- und Gesundheitsversorgung sowie der Rettungsdienste (s. Antragsformular). Als weitere Voraussetzungen für die Teilnahme an der Notbetreuung an Wochenenden und den Feiertagen müssen folgende Kriterien erfüllt sein: 

  • Alleinerziehend oder
  • der andere Elternteil ist ebenfalls in einem der (weiteren) Schlüsselberufe der 2. Corona-Bekämpfungsverordnung tätig und zeitgleich im Einsatz, d. h. die Kinderbetreuung kann innerhalb des unmittelbar familiären Kontextes nicht sichergestellt werden.
  • Die Kinder müssen die Infektionsschutzkriterien gem. Antragsformular erfüllen.

Der konkrete Bedarf an der Ausnahmebetreuung sollte, wenn die Umstände es zulassen, zwei Tage vor der beabsichtigten Inanspruchnahme bei der Klassenlehrerin angemeldet werden. Bei kurzfristig entstehenden Betreuungslücken melden Sie sich bitte bei der Klassenlehrerin, damit zeitnah die Betreuung gewährleistet werden kann.

An den Tagen vom 06.04.-09.04.2020 und 14.04.-17.04. gelten die Bedingungen für die Notbetreuung wie bisher.

 

Sonnige Grüße

 S. Dilcher

HKM-Musterformular Notbetreuung an den Wochenenden und Feiertagen

Notbetreuung in Schulen an Wochenenden und Osterferien